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Über unser Fach

Allgemeines

Der Religionsunterricht ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und im Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG §§ 124 – 127) verankert. Es ist gemäß Grundgesetz, Art. 7, Abs. 3 „ordentliches Lehrfach“ und leistet einen besonders wichtigen Beitrag zur Wertevermittlung und damit zur Erfüllung des Bildungsauftrages an der Schule.

Der Religionsunterricht unterliegt  der staatlichen Schulaufsicht. Der Staat achtet –wie  in allen anderen Unterrichtsfächern- auf die Einhaltung pädagogischer und wissenschaftlicher Standards.

Am Bernhard-Riemann-Gymnasium unterrichten wir das Fach „Evangelische Religion“ entsprechend den gesetzlichen Vorgaben konfessionell gebunden, tun dieses aber in ökumenischer Offenheit, was bedeutet, dass die Teilnahme am evangelischen Religionsunterricht auch katholischen, nicht getauften, sowie einer anderen Religionsgemeinschaft angehörenden Schüler*innen möglich ist. Der interreligiöse Dialog und der Dialog mit nichtreligiösen Weltanschauungen sind uns  wichtig.

Teilnahme am Religionsunterricht

Bezogen auf das Bernhard-Riemann-Gymnasium ergibt sich aus den gesetzlichen Vorgaben Folgendes: 

  • Wer evangelisch getauft ist, hat das Recht und ist grundsätzlich verpflichtet, am evangelischen Religionsunterricht teilzunehmen.
  • Die Erziehungsberechtigten entscheiden über die Teilnahme am Religionsunterricht oder am Unterricht im Fach Werte und Normen. Ab dem 14. Lebensjahr und der damit verbundenen Religionsmündigkeit können die Schüler*innen selbst darüber entscheiden.
  • Die Nichtteilnahme am Religionsunterricht ist der Schulleitung schriftlich zu erklären. Für die schriftliche Abmeldung gelten die im Terminplan der Schule vermerkten Fristen Die Abmeldung kann widerrufen werden, das heißt, ein Wechsel vom Fach Werte und Normen zum Fach Ev. Religion ist ebenso möglich wie umgekehrt.
  • Am Religionsunterricht kann auch teilnehmen, wer keiner oder einer anderen Religionsgemeinschaft angehört.
  • Schüler*innen, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, sind stattdessen zur Teilnahme am Unterricht im Fach Werte und Normen verpflichtet.

Unterrichtsumfang

Das Fach Evangelische Religion wird in der Sekundarstufe I und in der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe (Jahrgang 11) mit zwei Wochenstunden durchgängig unterrichtet.

In der Qualifikationsphase kann Evangelische Religion als Ergänzungsfach oder dreistündiges Prüfungsfach auf grundlegendem Anforderungsniveau (P4/P5) gewählt werden.

Außerdem ist die Belegung als fünfstündiges Prüfungsfach auf erhöhtem Anforderungsniveau möglich.

Was wollen wir unseren Schüler*innen im Religionsunterricht vermitteln?

„Religion gehört zur Allgemeinbildung und zur Persönlichkeitsbildung, sie ist ein eigenständiger Teil unseres Lebens und unserer Kultur. Religionsunterricht vermittelt Kenntnisse und befähigt zu einem eigenen Urteil in diesem wichtigen Bereich, er befähigt die Schülerinnen und Schüler, die eigene Identität zu verstehen und auszubilden, Unterschiede zu den Lebensentwürfen anderer Menschen zu erkennen und zu benennen und dadurch dialogfähig zu werden. In der religiösen Pluralität, in der wir leben, ist die wechselseitige Anerkennung mehr als bloße Toleranz.“

(Quelle: Niedersächsisches Kultusministerium, https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/schulerinnen_und_schuler_eltern/religionsunterricht/religionsunterricht-90778.html)

Aufgabe des evangelischen Religionsunterrichtes ist es, den christlichen Glauben von seiner geschichtlichen Herkunft und Bedeutung für die Entwicklung der europäischen Kultur- und Geistesgeschichte verständlich zu machen.  Die Schüler*innen sollen durch den Religionsunterricht den christlichen Glauben  als Sprachangebot und Deutungsmuster für die eigene Selbst- und Weltinterpretation kennen lernen und in der Auseinandersetzung mit nichtchristlichen und nichtreligiösen Deutungen zur Dialog- und Auskunftsfähigkeit über den eigenen Standpunkt bzw. Glauben gelangen.  Das Fach Evangelische Religion leistet im Bereich des interreligiösen Lernens einen wichtigen Beitrag.

Darüber hinaus sind ethische Fragestellungen (z.B. Friedensdiskussionen, Bioethik u.a.) ein ganz wesentlicher Bestandteil des evangelischen Religionsunterrichtes.

Das Kerncurricuum Ev. Religion für die Sekundarstufe I kann vom Niedersächsischen Bildungsserver (NIBIS) unter folgender Adresse heruntergeladen werden:

https://db2.nibis.de/1db/cuvo/datei/re-e_gym_si_kc_2016.pdf

Das Kerncurriculum Ev. Religion für die gymnasiale Oberstufe kann unter folgender Adresse herungergeladen werden:

https://db2.nibis.de/1db/cuvo/datei/re-e_go_kc_druck_2017.pdf

Hinweise des Niedersächsischen Kultusministeriums zur schriftlichen Abiturprüfung 2021:

https://www.nibis.de/uploads/1gohrgs/za2021/12EvReligionHinweise2021.pdf

Hinweise zur schriftlichen Abiturprüfung 2022:

https://www.nibis.de/uploads/mk-bolhoefer/2022/12EvReligionHinweise2022.pdf

Auf der Grundlage der aktuell gültigen Kerncurricula hat die Fachkonferenz Evangelische Religion schulische Arbeitspläne erstellt.

Der Religionsunterricht am Bernhard-Riemann-Gymnasium ist kompetenzorientiert und beteiligt sich an der Umsetzung des Methodenkonzeptes der Schule (siehe Tabelle).

Methode

Fach / Jahrgang

Ziel der Lern- und Arbeitstechnik

mögliche thematische Zuordnung

Texte erschließen und analysieren

Jahrgang 5-10

Die SuS üben mit Hilfe der bisher erlernten Techniken die Texte zu erschließen und zu analysieren.

Alle Unterrichtseinheiten

 

Bild beschreiben und analysieren

Jahrgang 9

Die SuS können Bilder beschreiben (Thema, Aufbau, Farben etc.) und sie ggf. deuten (Botschaft des Kunstwerks, historische Einordnung).

Kreuz und Auferstehung

Präsentation

Jahrgang 9

Die SuS können medial gestützte Präsentationen erstellen.

Sozialpraktikum

 

 

Internetrecherche

Jahrgang 7

Die SuS können angeleitet Sachverhalte im Internet recherchieren.

Diakonie – gelebte Nächstenliebe (diakonische Einrichtungen in der Region)

Auch zum schulischen Mobilitätskonzept sowie zum Konzept zur Berufsorientierung leistet das Fach Evangelische Religion wichtige Beiträge, z. B. durch das einwöchige Sozialpraktikum in Jahrgang 9

Besondere Aktivitäten der Fachgruppe

Gottesdienste und Andachten:

Über den Unterricht hinaus bietet die Fachgruppe Evangelische Religion regelmäßig im Schuljahr mehrere Gottesdienste und Andachten an, an deren Vorbereitung und Durchführung Schüler*innen, Schulpastor Helmke Hinrichs, die örtliche Kirchengemeinde St. Marien mit Pastor Johannes Link und Leher*innen und Mitarbeiter*innen des BRG beteiligt sind. Hierzu gehören der Gottesdienst zur Einschulung für die 5. Klassen,  der Gottesdienst zur Abiturentlassung sowie die Adventsandachten. Darüber hinaus gibt es auch immer wieder Gottesdienste und Andachten, die auf einen aktuellen Anlass bezogen sind.

Außerschulische Lernorte:

Der Besuch einiger außerschulischer Schulorte, wie z.B. der Besuch einer evangelischen und einer katholischen Kirche, der Besuch in einer Moschee (soweit möglich) und das einwöchige Betriebspraktikum in einer diakonischen oder sozialen Einrichtung sind fester Bestandteil des schulischen Arbeitsplans im Fach Evangelische Religion. Außerdem wird der unterrichtsbezogene Besuch außerschulischer Lernorte begrüßt, z.B. Besuch des interreligiösen Raumes der Stille in der Leuphana, Besuch der Hamburger Kunsthalle (Angebot: Kunst im interreligiösen Dialog für Schulklassen), Besuch im Haus der Religionen in Hannover.

Fachkollegium:

Zum Fachkollegium Evangelische Religion gehören derzeit folgende Lehrer*innen:

Guido Bauermeister, Volker Bratz, Helmke Hinrichs (Schulpastor), Daria Hörisch, Martin Klein, Inge Langemeyer (Fachobfrau), Imme Möller, Gisela Römer

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