Überflieger

Ab wann haben wir welche Rechte?
Ab wann du welche Rechte hast, hängt von deinem Alter ab. Du wirst an deinem Geburtstag
nicht nur älter, sondern auch reifer und dir stehen somit auch mehr Rechte zur Verfügung.

Hier die Übersicht zu den wichtigsten Rechten von 0-18 Jahren:

Ab 0
- hast du UN-Kinderrechte (z.B. auf Bildung, Gesundheit, Gleichheit…)
- beginnt deine Rechtsfähigkeit, das heißt, dass du erben kannst oder (auf Antrag deiner Eltern) deinen eigenen Reisepass haben kannst

Ab 6
- bist du dazu verpflichtet, in die Schule zu gehen

Ab 7
- bist du beschränkt geschäftsfähig und kannst ohne Zustimmung der Eltern etwas von deinem Taschengeld kaufen

Ab 10
- muss dich das Gericht bei der Trennung oder Scheidung deiner Eltern zum Thema Kontaktrecht oder Obsorge persönlich anhören
- ist eine Namensänderung oder ein Religionswechsel nur nach deiner Anhörung möglich
- darfst du nach einer Fahrradprüfung ohne Aufsicht mit dem Fahrrad auf öffentlichen Straßen fahren

Ab 12
- darfst du auch ohne eine Fahrradprüfung alleine auf öffentlichen Straßen unterwegs sein
- kann ein Religionswechsel ohne deine Einwilligung nicht mehr stattfinden

Ab 14
- ist eine Namensänderung nur mit deiner Zustimmung möglich
- darfst du deine Religion frei bestimmen
- darfst du freiwillige Liebesbeziehungen eingehen
- bist du strafmündig und musst im Falle einer Straftat mit den Konsequenzen rechnen
- ist bei medizinischen Behandlungen deine Zustimmung erforderlich
- darfst du einen Segelschein machen
- bist du dazu berechtigt mit einem E-Scooter zu fahren

Ab 16
- hast du ein aktives Kommunalwahlrecht(Niedersachsen), bei dem der Stadtrat, der Kreistag, der Bürgermeister und der Landrat des Landkreises gewählt wird
- darfst du dich mit schriftlicher Einverständnis deiner Eltern tätowieren lassen
- darfst du ohne Zustimmung deiner Eltern ein Mopedführerschein machen
- darfst du allein auf öffentlichen Straßen reiten

Ab 17
- kannst du ein Führerschein im Rahmen der Sonderregelung „Begleitetes Fahren ab 17“ machen und kannst dementsprechend Auto fahren, solange eine Begleitperson im Auto sitzt

Ab 18
- bist du volljährig, voll handlungs- und geschäftsfähig (du kannst z.B. Verträge schließen) und ehemündig (du kannst durch eigene Erklärung heiraten)
- darfst du ohne Einwilligung deiner Eltern ausziehen
- hast du ein aktives und passives Wahlrecht zum Bundestag, Landtag, zu den Kommunalvertretungen, zur Wahl des Europäischen Parlaments und zum Betriebsrat oder Personalrat
- kannst du Alkohol konsumieren

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